Wer seine Tätigkeit für freiberuflich im hinblick auf den maßgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, auflage einen Antrag bei dem zuständigen Fiskus stellen. Dieses entscheidet letztlich damit, ob der Befindlichkeit Freiberufler tatsächlich gewährt wird. Bei der Güteklasse an geeigneten Anbietern sind wir unabhängig ans